Wärmeplanung

Erstellung kommunaler Wärmepläne

Wärmeplanung

Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sieht vor, dass Städte und Kommunen ab 100.000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2027 einen sogenannten Wärmeplan erstellen müssen, der den Ist-Zustand sowie die Entwicklungsmöglichkeiten alternativer Heiztechnologien objektiv dargestellt. Kleinere Gemeinden haben hierfür bis Ende 2028 Zeit. Auf Basis des Wärmeplans soll eine kommunale Wärmetransformation umgesetzt werden, welche das Ziel hat, die Erzeugung von Heizwärme bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.

Wesentliche Bestandteile eines Wärmeplans

Bestandsanalyse

Innerhalb einer Bestandsanalyse werden sowohl der Wärmeverbrauch als auch die zugrundeliegenden Energieträger adress-, gebäude- oder zumindest baublockgenau ermittelt werden. Darüber hinaus wird die Wärmeerzeugungs- und Energieinfrastruktur systematisch erfasst und kartographiert.

Potentialanalyse

Im Rahmen einer Potenzialanalyse wird untersucht, welche Möglichkeiten einer Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bestehen, wo unvermeidbare Abwärme als Wärmequelle nutzbar ist und wo der Wärmebedarf durch Energieeinsparung reduziert werden kann.

Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios 

Innerhalb verschiedener Szenarien wird die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung analysiert. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Erarbeitung eines von der Gemeinde angestrebten Zielszenarios.

Einteilung des Gebiets in Wärmeversorgungsgebiete und Darstellung der Versorgungsoptionen 

Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie des angestrebten Zielszenarios wird das Planungsgebiet in Wärmeversorgungsgebiete aufgeteilt. Für jedes Wärmeversorgungsgebiet wird ermittelt, welche Wärmeversorgungsart sich unter Berücksichtigung verschiedener Zeithorizonte zur Erreichung des angestrebten Zielszenarios am besten eignet.

Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios 

Zur Erreichung der angestrebten Ziele werden abschließend konkrete Maßnahmen benannt, mithilfe derer eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht wird.

Unser Angebot

Wir erstellen für Sie einen Wärmeplan, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der handlungsleitend für die Optimierung der Infrastrukturinvestitionen in den Netzausbau für die nächsten 20 bis 30 Jahre ist. Unsere Leistung umfasst die Bestandsermittlung des Wärmeverbrauchs, die Erfassung der Wärmeenergieinfrastruktur, eine Analyse der Umstellungspotenziale auf erneuerbare Energien, die Entwicklung verschiedener Zukunftsszenarien sowie die Einteilung des Untersuchungsgebiets in Wärmeversorgungsgebiete. Hierzu kombinieren wir vorhandene kommunale Daten mit anderen Datenquellen wie z.B. dem Zensus des Statistischen Bundesamtes.

Vorgehen in vier Schritten

  1. Identifikation vorhandener kommunaler Datenquellen
  2. Datenaufbereitung und -verknüpfung
  3. Datenauswertung
    • Bestandsanalyse
    • Potenzialanalyse
    • Zukunftsszenarien
    • Wärmeversorgungsgebiete
  4. Dokumentation und Präsentation der Auswertungsergebnisse

Mehr erfahren

Sie haben Fragen oder möchten sich weiter zur kommunalen Wärmeplanung informieren? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.